Compliance und Hinweisgeberschutz-Richtlinie EU 2019/1937
Kommt es im täglichen Miteinander zum Verdacht auf nicht-regelkonformes Verhalten, versuchen wir zunächst diese im persönlichen Gespräch zu lösen. Personen, die für das DPZ arbeiten oder mit dem DPZ in Kontakt stehen, können, wenn sie in diesem Zusammenhang auftretende Gefährdungen oder Schädigungen des öffentlichen Interesses wahrnehmen, diese melden.
Gemäß der Hinweisgeberschutz-Richtlinie EU 2019/1937 können Verstöße im Zusammenhang mit dem DPZ anonym über das verlinkte Textformular gemeldet werden oder Meldende können sich unter Wahrung des in der Richtlinie verbrieften Persönlichkeitsschutzes an den Compliance-Beauftragten wenden